In den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Baden-Württemberg haben Sie die Möglichkeit eines Direkteinstiegs in folgenden Berufen:
Als Juristin/Jurist im höheren Verwaltungsdienst des Justizvollzuges gehören Sie der Anstaltsleitung an. Sie entscheiden über Vollzugsmaßnahmen bei Gefangenen und wirken maßgebend bei den vielfältigen Aufgaben der Anstaltsleitung in den Bereichen Organisation, Personal und Öffentlichkeitsarbeit mit. Sie sind damit sofort an entscheidender Stelle tätig.
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Jurastudium und haben in der Regel sowohl die Erste juristische Prüfung als auch die Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 8,0 Punkten abgeschlossen. Für die Arbeit in einer verantwortungsvollen vollzuglichen Führungsfunktion haben Sie zusätzlich zu guten juristischen Kenntnissen einen guten Blick für das Wesentliche, ein sicheres Auftreten, Entscheidungsfreude und Teamfähigkeit.
Eine Einstellung in den höheren Verwaltungsdienst in Besoldungsgruppe A 13 mit Beförderungsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 16 mit Amtszulage LBesGBW. Ein späterer Wechsel zu einer staatsanwaltlichen oder richterlichen Tätigkeit ist aufgrund der Durchlässigkeit der juristischen Verwendungsbereiche möglich.
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Standortfinder informieren. Weiterführende Informationen zur Tätigkeit im Justizvollzug, zu Ihren beruflichen Perspektiven und künftigen Einstellungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
Als Ärztin/Arzt im Justizvollzug stellen Sie in einer Justizvollzugsanstalt oder im Justizvollzugskrankenhaus die medizinische Versorgung der Gefangenen sicher und wirken durch ärztliche Stellungnahmen bei vollzuglichen Entscheidungen mit.
Sie verfügen über ein abgeschlossenes medizinisches Hochschulstudium mit Approbation. Die Behandlung von Patienten mit vielfältigen Krankheitsbildern sehen Sie als ärztliche Herausforderung, Sie sind belastbar und haben Interesse an einer ärztlichen Tätigkeit in interdisziplinärer Teamarbeit. Eine Weiterbildung in Suchtmedizin ist vorteilhaft, jedoch nicht Voraussetzung.
Die ärztliche Tätigkeit wird außerhalb kassenärztlicher Abrechungszwänge erbracht. Sie ermöglicht regelmäßige Arbeitszeiten, bei den Justizvollzugsanstalten ohne Nacht- und Wochenenddienst. Im Beamtenverhältnis sind in hervorgehobenen Funktionen Beförderungen bis Besoldungsgruppe A 16 LBesGBW möglich. Bei tariflicher Einstellung bieten wir Ihnen eine attraktive Bezahlung nach dem TV-Ärzte.
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Standortfinder informieren.
Weiterführende Informationen zur Tätigkeit im Justizvollzug, zu Ihren beruflichen Perspektiven und künftigen Einstellungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
Als Psychologin/Psychologe im Justizvollzug nehmen Sie eine Schlüsselfunktion bei der Diagnostik, Betreuung und Behandlung der Gefangenen ein. Sie führen psychologische Aufnahmeuntersuchungen durch, sind für Krisenintervention zuständig, planen Behandlungsmaßnahmen und erstellen Kriminalprognosen. In interdisziplinären Teams entwickeln Sie Vollzugspläne für die Gefangenen und wirken außerdem an der Personalauswahl in den mittleren Diensten mit.
Sie verfügen über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie (möglichst mit klinischem oder forensischem Schwerpunkt), sind durchsetzungsfähig und belastbar und haben Spaß an der Arbeit im Team.
Bei tariflicher Einstellung ist eine Bezahlung nach Entgeltgruppe E 13 oder – bei Approbation in Psychologischer Psychotherapie – E 14 TV-L möglich. Bei Übernahme in das Beamtenverhältnis erhalten Sie eine Bezahlung nach Besoldungsgruppe A 13 mit guter Beförderungsmöglichkeit nach Besoldungsgruppe A 14 LBesGBW.
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Standortfinder informieren.
Weiterführende Informationen zur Tätigkeit im Justizvollzug, zu Ihren beruflichen Perspektiven und künftigen Einstellungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
Als Beamtin/Beamter im gehobenen Verwaltungsdienst des Justizvollzuges leiten Sie die Verwaltungsabteilungen für die Bereiche Personal und Haushalt oder sind in der Geschäftsführung des Vollzuglichen Arbeitswesens tätig. In der Leitung einer Vollzugsabteilung treffen Sie vollzugliche Entscheidungen über Gefangene.
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Rechtspflege oder des gehobenen Verwaltungsdienstes. Aufgaben mit Mitarbeiterverantwortung, großer Selbständigkeit und abwechslungsreichen Schwerpunkten liegen Ihnen. Organisationstalent, Entscheidungsfreude und Teamfähigkeit sowie gute juristische Kenntnisse sind wichtige Kompetenzen.
Einstellung ab Besoldungsgruppe A 10 mit guten Beförderungsmöglichkeiten bis nach Besoldungsgruppe A 13 LBesGBW. In den Verwaltungsleitungen großer Justizvollzugsanstalten ist ein Aufstieg in den höheren Verwaltungsdienst möglich. In Einzelfällen kommt auch eine tarifliche Beschäftigung nach TV-L in Betracht.
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Standortfinder informieren.
Weiterführende Informationen zur Tätigkeit im Justizvollzug, zu Ihren beruflichen Perspektiven und künftigen Einstellungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
Als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter motivieren sie die Gefangenen zur Mitarbeit am Vollzugsziel, unterstützen diese in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung sowie bei der Bearbeitung persönlicher, sozialer und wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur Resozialisierung und fördern durch ihre Tätigkeit den Opferschutz sowie die Kriminalprävention.
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit, Sie haben Freude an kooperativer Arbeit im Team, sind entscheidungsfreudig und belastbar.
Bei tariflicher Einstellung ist eine Bezahlung nach Entgeltgruppe S12 TVL möglich. Bei Übernahme in das Beamtenverhältnis erhalten Sie eine Bezahlung ab Besoldungsgruppe A 10 mit guten Beförderungsmöglichkeiten bis nach Besoldungsgruppe A 13 LBesGBW.
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Standortfinder informieren.
Weiterführende Informationen zur Tätigkeit im Justizvollzug, zu Ihren beruflichen Perspektiven und künftigen Einstellungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
Als Lehrerin/ Lehrer im Justizvollzug sind Sie für die Organisation und Durchführung der Bildungsangebote für die Gefangenen zuständig. Dazu gehören u. a. Kurse zur Vorbereitung auf Schul- und Berufsabschlüsse sowie Elementar- und Alphabetisierungsunterricht. Sie beraten die Gefangenen bei allen Fragen der Aus- und Weiterbildung und entwickeln in interdisziplinären Teams Vollzugspläne für die Gefangenen.
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium mit zweiter Staatsprüfung im Lehramt Sekundarstufe I oder Sonderpädagogik. Neben fachlicher Kompetenz und Einsatzbereitschaft zeichnen Sie sich durch ein großes Interesse an Verwaltungs- und Organisationsaufgaben aus und haben Spaß an der Arbeit im Team.
Die Bezahlung richtet sich nach Ihrer Lehramtsbefähigung und erfolgt bei tariflicher Einstellung nach Entgeltgruppe E 11 mit Zulage bzw. E 13 TV-L und im Beamtenverhältnis nach Besoldungsgruppe A 12 bzw. A 13 LBesGBW.
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Standortfinder informieren. Weiterführende
Informationen zur Tätigkeit im Justizvollzug, zu Ihren beruflichen Perspektiven und künftigen Einstellungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
Als Mitarbeiterin/Mitarbeiter des mittleren Verwaltungsdienstes im Justizvollzug sind Sie in den Verwaltungsabteilungen für die Bereiche Personal und Haushalt, in der Buchhaltung des Vollzuglichen Arbeitswesens oder in den Vollzugsgeschäftsstellen und Zahlstellen zur Bearbeitung von Gefangenenangelegenheiten tätig.
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung in einem justiz- oder verwaltungsnahen Ausbildungsberuf. Neben Interesse an rechtlichen Fragestellungen und organisatorischen Aufgaben zeichnen Sie sich durch Einsatzbereitschaft und Spaß an der Arbeit im Team aus.
Bei tariflicher Einstellung ist eine Bezahlung nach Entgeltgruppe E 5 oder E 6 TV-L möglich. Bei Übernahme in das Beamtenverhältnis erhalten Sie eine Bezahlung ab Besoldungsgruppe A 8 mit guten Beförderungsmöglichkeiten bis nach Besoldungsgruppe A 10 mit Amtszulage LBesGBW .
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Standortfinder informieren.
Weiterführende Informationen zur Tätigkeit im Justizvollzug, zu Ihren beruflichen Perspektiven und künftigen Einstellungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
Als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter im mittleren Vollzugsdienst steht bei Ihnen, wie bei den Beamtinnen und Beamten dieser Fachrichtung, die Beaufsichtigung und Resozialisierung der Gefangenen im Vordergrund.
Für eine Tätigkeit im mittleren Vollzugsdienst eignen Sie sich, wenn Sie zuverlässig, flexibel, belastbar und durchsetzungsstark sind. Sie haben Freude am Umgang mit Menschen und schätzen die Arbeit im Team. Eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit gehört zu Ihren Stärken. Im Falle einer späteren Verbeamtung müssen Sie weitere Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei tariflicher Einstellung ist eine Bezahlung nach Entgeltgruppe E 4 TV-L mit Höhergruppierungschance nach E 6 TV-L möglich. Bei einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis erhalten Sie eine Bezahlung ab Besoldungsgruppe A 8 mit guten Beförderungsmöglichkeiten bis nach Besoldungsgruppe A 10 mit Amtszulage LBesGBW.
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Als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter im mittleren Werkdienst steht bei Ihnen, wie bei den Beamtinnen und Beamten dieser Fachrichtung, die Berufsausbildung und Beschäftigung der Gefangenen im Vordergrund.
Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung, sind zuverlässig, flexibel, belastbar und durchsetzungsstark. Sie haben Freude am Umgang mit Menschen und schätzen die Arbeit im Team. Eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit gehört zu Ihren Stärken. Im Falle einer späteren Verbeamtung müssen Sie weitere Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei tariflicher Einstellung ist – abhängig von Ihrer Qualifikation und den übertragenen Aufgaben - eine Bezahlung ab Entgeltgruppe E 5 bis E 8 TV-L (im Meisterberuf) möglich. Bei einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis erhalten Sie eine Bezahlung ab Besoldungsgruppe A 8 mit guten Beförderungsmöglichkeiten bis nach Besoldungsgruppe A 10 mit Amtszulage LBesGBW.
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Standortfinder informieren.
Weiterführende Informationen zur Tätigkeit im Justizvollzug, zu Ihren beruflichen Perspektiven und künftigen Einstellungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
Wenn Sie die pflegerische Tätigkeit im Justizvollzug interessiert, sie aber eine zusätzliche vollzugliche Ausbildung mit Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunktmachen möchten, bieten wir Ihnen auch eine tarifliche Beschäftigung an. Bei tariflicher Beschäftigung steht die pflegerische Betreuung der Gefangenen im Vordergrund. Zugleich sind Sie, wie die Beamtinnen und Beamte des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug, für die Beaufsichtigung und Resozialisierung der Gefangenen mit zuständig.
Sie haben eine berufliche Qualifikation im medizinisch-pflegerischen Bereich mit einer in der Regel 3-jährigen Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in oder Heilerziehungspfleger/in. Doch auch bei einer abgeschlossenen 1- bzw. 2-jährige Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in oder als Altenpflegehelfer/in ist eine Einstellung möglich.
Der Umgang mit Menschen macht Ihnen Freude und Sie schätzen die Arbeit im Team. Sie sind zuverlässig, flexibel, belastbar und durchsetzungsstark. Eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit gehört zu Ihren Stärken.
Wenn Ihr Ziel eine spätere Übernahme in die Ausbildung des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug ist, müssen Sie die weiteren Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.
Ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) und eine interessante pflegerische Tätigkeit im Team außerhalb kassenrechtlicher Abrechnungszwänge. Als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in erhalten Sie Entgelt bis zur Entgeltgruppe KR 8 TV-L mit Höhergruppierungschance bis nach KR 9 TV-L, als Heilerziehungspfleger/in nach Entgeltgruppe KR 8a TV-L und als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in bzw. Altenpflegehelfer/in nach KR 6 TV-L mit Höhergruppierungschance bis nach KR 8 TV-L.
Es besteht die Möglichkeit einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis (ab Besoldungsgruppe A 8 mit Beförderungsmöglichkeiten bis nach Besoldungsgruppe A 10 mit Amtszulage LBesGBW), sofern die weiteren Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Informationen zu aktuellen Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort finden Sie im Standortfinder.
Weiterführende Informationen zur Tätigkeit im Justizvollzug, zu Ihren beruflichen Perspektiven und künftigen Einstellungsmöglichkeiten sind auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg