Foto aus der Justizvollzugsanstalt Baden-Württemberg. schwarz weiß Bild, ein Insasse und ein Werkdienstarbeite

Mittlerer Werkdienst im Justizvollzug

Mittlerer Werkdienst im Justizvollzug

Beamtinnen und Beamte im mittleren Werkdienst begleiten die Gefangenen bei der beruflichen Weiterbildung und der Gefangenenarbeit. Im Rahmen ihrer Tätigkeit arbeiten die Beamtinnen und Beamten in den gefängniseigenen Betrieben und unterstützen bzw. leiten dort die Gefangenen bei ihrer Tätigkeit sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an.

Ihre Aufgaben

Berufsausbildung und Gefangenenarbeit sind wesentliche Resozialisierungsfaktoren. Sie sollen die Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit der Gefangenen nach der Entlassung fördern oder erhalten.

Im mittleren Werkdienst leiten Sie die Gefangenen bei ihrer Arbeit und Berufsausbildung in den Betrieben der Justizvollzugsanstalt an. Die Beamtinnen und Beamten im mittleren Werkdienst beschäftigen dabei die Gefangenen in handwerklich ausgerichteten Betrieben oder im Auftrag von Unternehmen der freien Wirtschaft.

Ihr Aufgabenfeld

  • Forderung und Förderung der Gefangenen bei der Arbeit
  • Anleitung, Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen
  • Mitwirkung bei der Behandlung der Gefangenen
  • Mitwirkung bei der praktischen Gefangenenausbildung in den Anstaltsbetrieben
  • Erstellung der Angebote, Auftragsannahme, Auftragsabwicklung und Abrechnung der Aufträge
  • aktive Kundenbetreuung und Auftragsakquise
  • Gewährleistung der Arbeitssicherheit

Das bringen Sie mit

  • Einsatzbereitschaft
  • Flexibilität
  • gesundheitliche Eignung
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit
  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Belastungsfähigkeit

Die Laufbahn

Die Tätigkeit im Justizvollzug bietet vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Abhängig von der Leistung und Stellensituation gibt es im mittleren Werksdienst verschiedene Beförderungsmöglichkeiten.

Ausbildung „hinter Gittern“

Die duale Ausbildung im Werkdienst dauert 18 Monate und hat folgende Schwerpunkte:

  • Vollzugspraxis
  • Rechtsgrundlagen des Justizvollzugs
  • Psychologie, soziale Kompetenz
  • Kriminologie
  • Allgemeinwissen, Staatsbürgerkunde
  • Sport, Selbstverteidigung
  • Betriebswirtschaft, betriebliches Rechnungswesen

Die fachtheoretische Ausbildung ist in einen dreimonatigen Einführungs- und einen fünfmonatigen Abschlusslehrgang am Bildungszentrum Justizvollzug gegliedert. Die übrigen zehn Monate werden Sie in den Vollzugseinrichtungen praxisnah ausgebildet.

Fragen zur Ausbildung im mittleren Werkdienst beantwortet das Bildungszentrum Justizvollzug:

Herr Stefan König
0714 72205123

ausbildung@bzjv.justiz.bwl.de

  • Ausbildung
    Einstellung als Hauptwerkmeisteranwärterin/Hauptwerkmeisteranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf
  • Laufbahnprüfung
    Abschluss der 18-monatigen Ausbildung durch die Laufbahnprüfung
  • Beamtenverhältnis auf Probe
    Nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung folgt regelmäßig die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe als 8 Hauptwerkmeisterin/Hauptwerkmeister im Justizvollzug.
  • Verbeamtung auf Lebenszeit
    In der Regel erfolgt nach drei Jahren Probezeit die Verbeamtung auf Lebenszeit.
  • Vorzüge des Beamtenverhältnisses
    • sicherer Arbeitsplatz
    • künftiges Wahlrecht zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge
    • Pensionsanspruch

Der Verdienst

Während Ihrer Ausbildung im Justizvollzug erhalten Sie Anwärterbezüge, die sich aus einem Anwärtergrundbetrag, einem Sonderzuschlag, einer Stellenzulage ab dem zweiten Ausbildungsjahr sowie gegebenenfalls einem Familienzuschlag zusammensetzen. Was Sie während der Ausbildung und nach abgeschlossener Ausbildung als Hauptwerkmeister oder Hauptwerkmeisterin verdienen können, erfahren Sie hier an einigen Beispielen:

Die Bewerbungs­voraussetzungen

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Realschulabschluss
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • keine Vorstrafen
  • Verfassungstreue: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • gute Gesundheit
  • Weitere Voraussetzungen:
    Meisterprüfung oder erfolgreicher Besuch einer Technikerschule, oder abgeschlossene Ausbildung zum Arbeitserzieher, zum Arbeitstherapeuten oder zum Ergotherapeuten oder Gesellenprüfung mit fachspezifischer Tätigkeit von mindestens drei Jahren.

Benötigte Unterlagen

  • ausführlicher Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnisse, Zeugnisse und Nachweise über Ausbildungszeiten seit der letzten Schulentlassung sowie Zeugnisse über Beschäftigungen der letzten 5 Jahre
  • Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Abschrift)
  • 2 Passbilder