Beamtinnen und Beamte im mittleren Werkdienst begleiten die Gefangenen bei der beruflichen Weiterbildung und der Gefangenenarbeit. Im Rahmen ihrer Tätigkeit arbeiten die Beamtinnen und Beamten in den gefängniseigenen Betrieben und unterstützen bzw. leiten dort die Gefangenen bei ihrer Tätigkeit sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an.
Berufsausbildung und Gefangenenarbeit sind wesentliche Resozialisierungsfaktoren. Sie sollen die Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit der Gefangenen nach der Entlassung fördern oder erhalten.
Im mittleren Werkdienst leiten Sie die Gefangenen bei ihrer Arbeit und Berufsausbildung in den Betrieben der Justizvollzugsanstalt an. Die Beamtinnen und Beamten im mittleren Werkdienst beschäftigen dabei die Gefangenen in handwerklich ausgerichteten Betrieben oder im Auftrag von Unternehmen der freien Wirtschaft.
Die Tätigkeit im Justizvollzug bietet vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Abhängig von der Leistung und Stellensituation gibt es im mittleren Werksdienst verschiedene Beförderungsmöglichkeiten.
Die duale Ausbildung im Werkdienst dauert 18 Monate und hat folgende Schwerpunkte:
Die fachtheoretische Ausbildung ist in einen dreimonatigen Einführungs- und einen fünfmonatigen Abschlusslehrgang am Bildungszentrum Justizvollzug gegliedert. Die übrigen zehn Monate werden Sie in den Vollzugseinrichtungen praxisnah ausgebildet.
Fragen zur Ausbildung im mittleren Werkdienst beantwortet das Bildungszentrum Justizvollzug:
Herr Stefan König
0714 72205123
Während Ihrer Ausbildung im Justizvollzug erhalten Sie Anwärterbezüge, die sich aus einem Anwärtergrundbetrag, einem Sonderzuschlag, einer Stellenzulage ab dem zweiten Ausbildungsjahr sowie gegebenenfalls einem Familienzuschlag zusammensetzen. Was Sie während der Ausbildung und nach abgeschlossener Ausbildung als Hauptwerkmeister oder Hauptwerkmeisterin verdienen können, erfahren Sie hier an einigen Beispielen:
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung: